Radongas - Radioaktivität

Radongas

 

Radon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas, das in Deutschland überall vorkommt. Radon wird permanent in Spurenmengen durch radioaktiven Zerfall aus allen Uran- und Thorium-haltigen Mineralen in den Porenluftraum der Gesteine und Böden freigesetzt. Die Radonkonzentration in der Bodenluft hängt daher sehr stark vom geologischen Untergrund ab. Für Deutschland sind Werte in einem Bereich von wenigen kBq/m³ [1] bis über 100 kBq/m³. üblich, lokal können aber auch deutlich höhere Konzentrationen vorkommen (1 Kilobequerel pro Kubikmeter = 1000 Bequerel pro Kubikmeter). 

 

Radon ist geruchs- und geschmacklos. Nur Messungen geben Aufschluss darüber, wie viel Radon in einem Gebäude vorkommt. Etwa 50 % der natürlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung sind auf Radon und seine Zerfallsprodukte zurückzuführen. Radon dauerhaft und in erhöhter Konzentration eingeatmet, kann zu Lungenkrebs führen. Raucherinnen und Raucher sind dabei zusätzlich einem noch höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Die gesundheitliche Gefährdung geht dabei weniger vom Radongas selbst aus, sondern von seinen kurzlebigen radioaktiven Zerfallsprodukten. Nach statistischen Schätzungen kommt es in Deutschland jährlich zu etwa 2000 zusätzlichen Lungenkrebstoten nur durch Radon. Da sind 5 % aller Lungenkrebsfälle, verursacht bereits durch die mittlere Radonkonzentration von ca. 50 Bq/m³ in der Raumluft. Damit ist Radon nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Durch die Summe von Radonbelastung und Rauchen wird das Krebsrisiko um ein Vielfaches erhöht. Neuer Untersuchungsergebnisse weisen auch auf einen Zusammenhang zwischen einer Radonbelastung und Hautkrebs oder Blutkrebs bei Frauen hin.

 

Mögliche Eintrittsstellen an Gebäuden sind undichte Fundamentplatten, Risse im Mauerwerk oder Kabel- und Rohrdurchführungen. In Kombination mit gebietsbedingt erhöhten Konzentrationen im Boden könnten dann ggf. erhöhte Radon-Belastungen in Innenräumen auftreten. Allerdings gibt es nur sehr wenige Gebiete in NRW, die erhöhte Werte aufweisen.

 

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Belastung. Die Radioaktivität der Raumluft sollte weniger als 100 Bq/m³ Luft betragen. Die Maßnahmen zur Reduzierung reichen vom Stoßlüften über das Abdichten von Ver- und Entsorgungsleitungen bis hin zum Einbau von Drainagesystemen.

 

Die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom zum Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung gibt einen maximalen Referenzwert von 300 Bq/m³ in Innenräumen vor. Dieser Wert ist in Deutschland in das Strahlenschutzgesetz übernommen worden.

 

Radon ist ein Zerfallsprodukt des Radiums und gelangt durch Diffusion aus dem Erdboden in die Luft. Das Edelgas sammelt sich z.B. unter dem Haus und dringt durch Schwachstellen (Risse im Mauerwerk un der Bodenplatte, Kabelkanäle, Rohrleitungen.....) ins Haus ein. Besonders durch mangelnde Lüftungsgewohnheiten wird das Gas dann in den eigenen vier Wänden gehalten oder sogar konzentriert.

Radon ist besonders gefährlich, da es als unsichtbares, geruch- und geschmackloses Gas unbemerkt in den Innenraum gelangen kann, beim Einatmen auch direkt in der Lunge zerfällt und strahlt.

 

 

 

 

Gesetzliche Pflichten zum Schutz vor Radongas gemäß Strahlenschutzgesetz

 

Was ist beim Neubau zu beachten?

Das Strahlenschutzrecht ergänzt die Bauvorschriften des Landes. Bereits bei der Planung und beim Bau eines neu en Gebäudes müssen Maßnahmen getroffen werden, die von vornherein einen Zutritt von Radon aus dem Baugrund in das Gebäude verhindern oder zumindest erheblich erschweren (§ 123 StrlSchG). Da nicht jede Region in Deutschland und NRW in gleichem Maße von der Thematik Radon betroffen ist, unterscheidet das Strahlenschutzrecht bei den Anforderungen an neue Gebäude nach Gebieten. In behördlich festgelegten und ausgewiesenen Gebieten (»Radonvorsorgegebiete«) gelten höhere Anforderungen, als in allen übrigen Bundes- oder Landesteilen. Die Gebiete müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2020 bekannt gegeben werden (§ 121 StrlSchG). 

 

In den ausgewiesenen Gebieten sind nach Strahlenschutzrecht weitere bautechnische Maßnahmen vorzusehen und durchzuführen (§ 154 StrlSchV).

 

Sie sollen dafür sorgen, dass 

• die Radonkonzentration unter dem Gebäude verringert wird

• die Luftdruckdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und der Bodenluft an der Außenseite von Wänden und

  Böden mit Erdkontakt gezielt beeinflussbar wird, 

• die Rissbildung in Wänden und Böden mit Erdkontakt begrenzt wird, 

• Randfugen oder Abdichtungen abgesaugt werden, oder 

• Materialien (z.B. Betonsorten) mit der erforderlichen Dicke der Bauteile oder Konstruktionen zum Einsatz kommen, die ein Eindringen von Radon über undichte Stellen der Gebäudehülle oder ein Durchdringen von Radon durch die Gebäudehülle hemmen oder verhindern. Auch eine Kombination dieser Maßnahmen ist denkbar. 

 

Seit Januar 2018 ist die Radonschutz-Richtlinie EURATOM in Kraft. Es besteht nunmehr die gesetzliche Pflicht zur

Messung von Radonkonzentrationen in fertiggestellten Innenräumen.

 

 

 

 

 

Wir messen für Sie die Radonkonzentration in Ihrem Zuhause und geben Sanierungsempfehlungen zum Schutz Ihrer Gesundheit.

  • Kurzzeitmessung 
  • Übersichtsmessung:  7 - 14 Tage
  • Langzeitmessung:  2 Monate bis zu einem Jahr.
  • Blower-Door-Messung:  Kurzeitmessung zur Ermittlung des voraussichtlichen Jahresmittelwertes

 

Radioaktivität in Baustoffen

 

Baustoffe wie Lehm und Ton haben hervorragende ökologische und bauphysikalische Eigenschaften. Je nach Herkunft können sie und auch ihre Produkte wie Ziegel, Dachziegel aber eine beachtliche Radioaktivität haben. Im Normalfall ist diese natürliche Radioaktivität bei kurzzeitigem Kontakt völlig unproblematisch. Einen wesentlichen Anteil des Lebens verbringen Menschen jedoch im eigenen Haus, deshalb liegt das Problem in der langen Zeit, in der Menschen der Strahlung durch strahlende Baustoffe ausgesetzt sind. 

 

Baumaterialien enthalten eine mehr oder weniger große Menge an natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen. Von Bedeutung sind insbesondere die Isotope Kalium-40, Radium-226 und Thorium-232. Die Konzentration der Radionuklide variiert sowohl nach Art des Baustoffs als auch innerhalb gleichartigen Materials. Maßgebend dafür sind die Zusammensetzung, die Herkunft und das Herstellungsverfahren. Gesteine wie Granit und Bims können im Einzelfall wie auch Schlacken, Bauxit oder Rotschlamm überdurchschnittlich radioaktiv sein. Dagegen enthalten Sand, Kies, Kalkstein und Naturgips im allgemeinen nur geringe Mengen an Radioaktivität.

 

Die meisten Baustoffe enthalten -wie fast alle Materialien- eine geringe Menge natürlicher, radioaktiver Isotope. Das ist normal und auch unbedenklich. Problematisch wird es, wenn es keine „geringe Menge“ mehr ist oder der Baustoff großflächig eingesetzt wird.Die meisten Baustoffe sind verhältnismäßig schwach strahlend. Es gibt aber auch Ausnahmen: Alte Keramik, z.B. Fliesen im Altbau (insbesondere rote und braune) können stark strahlend sein, falls z.B. Uran zum Färben verwendet wurde. Auch gibt es regional vorkommende strahlende Natursteine: Wurden solcher Steine beim Hausbau verwendet, kann die Strahlenbelastung im Haus bedenklich werden.